Überprüfen Sie auf Ihrer Versicherungskarte, ob die Länder, die Sie besuchen möchten, gültig sind und nicht durch ein "x" ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch, dass nicht alle Versicherungsleistungen, die Sie abgeschlossen haben, in allen europäischen Ländern gelten. Dies gilt insbesondere für bestimmte Rechtsschutzversicherungen oder für Wetterereignisse. Fahren Sie nicht ins Ausland, ohne die nützlichen Telefonnummern (Rettungsdienst, Polizei usw.) parat zu haben. Informieren Sie sich über eine mögliche Rückführungsgarantie für Personen und Güter sowie über das Abschleppen des Wohnwagens im Falle einer Autopanne.
Achtung: Jede Reise in ein fremdes Land, die länger als drei Monate dauert, muss dem Versicherer gemeldet werden. Wer mit dem Wohnwagen nach Marokko reist, einem wichtigen Campingziel außerhalb Europas, sollte wissen, dass dieses Land für Fahrzeuge, die außerhalb seiner Grenzen zugelassen sind, eine besondere Einfuhrregelung anwendet, die vorübergehende Verwendung (AT). Im Falle eines Diebstahls oder einer Zerstörung können bei der Ausreise teure Zollgebühren vom Besitzer verlangt werden. Daher ist es sinnvoll, eine spezielle Versicherung bei Ihrem Versicherer oder einer auf die Grenze spezialisierten Firma abzuschließen.
Tipp:Setzen Sie sich
vor der Abreise mit dem Reiseziel auseinander und erkundigen Sie sich bei den Fremdenverkehrsämtern und Botschaften. Auch das Kapitel "Reisehinweise" auf der Website www.diplomatie.gouv.fr enthält wertvolle Tipps.