Das unten aufgeführte Protokoll ist nicht die vollständige Abschrift der Charta, die den Campingplätzen vorgeschlagen wurde und die noch detailliertere Verfahren enthält, vor allem was den Schwimmbadbetrieb, die Reinigung und Desinfektion der Mietunterkünfte und der Sanitärgebäude betrifft. Das Protokoll bietet aber eine gute Übersicht über die Sicherheitsgarantien, die für das Personal der Campingplätze sowie für die Urlauber gegeben werden.
Spezifische Maßnahmen in Bezug auf Ausstattungen und Leistungen der Campingplätze
Unterkünfte
▪ So häufig wie möglich Wechsel der Unterkünfte zwischen den einzelnen Kunden, damit die Unterkünfte zwischen zwei Buchungen so lange wie möglich leer stehen. Das bedeutet, dass eine Unterkunft mindestens 6 Stunden leer stehen soll, bevor sie der nächste Gast bezieht.
▪ Reinigung: Identifizierung der Kontaktstellen, die ein Virusübertragungsrisiko darstellen, dementsprechend die bestehenden Reinigungsprotokolle ändern, um darin die Produkte, das Material und die Methoden für die Desinfektion einzubeziehen; Reinigung und Desinfektion von allen Kontaktstellen nach der Abreise jedes Kunden; Waschen der Stoffe, die im Schlaf mit der Haut in Kontakt kommen (komplette Bettwäsche) sowie gegebenenfalls Tischtücher, Handtücher und Trockentücher mindestens 30 Minuten bei 60 Grad waschen.
Gemeinschaftsbereiche (Rezeption, Sanitärgebäude usw.)
▪ Rezeption : Einschränkung des Besucherempfangs (4 m2/Pers. und 1 Pers./Familie); Einrichtung der Wartezonen; Einrichtung einer Laufrichtung; Einrichtung im Rahmen des Möglichen von digitalen Alternativen (Tablets, Smartphones) für die Vermeidung des persönlichen Kontakts; Bevorzugung der kontaktlosen Kartenzahlung oder von Zahl-Apps.
▪ Sanitärgebäude: Einschränkung der Nutzung der Gemeinschaftssanitärbereiche und Aushang von Verhaltenshinweisen an den Eingängen; häufigere Reinigung mit Desinfektion der Kontaktstellen mit den Kunden (Türklinken, Wasserhähne...) und Änderung der Reinigungsprozeduren mit detaillierter Beschreibung der Desinfektionsmethoden; Absperrung der Ausstattungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (durchgehende Urinale...); Kunden die Möglichkeit geben, sich am Eingang zum Sanitärbereich die Hände zu desinfizieren oder mit Seife zu waschen, und selbst im Rahmen des Möglichen die Ausstattung zu desinfizieren.
Freizeitausstattungen: Pools, Wasserparks
Die Empfangskapazität des Schwimmbadbereichs muss die Regelung von 4 m2/ Person einhalten, was alle Badegäste sowohl im Becken als auch außerhalb der Becken betrifft. Es muss unter allen Umständen ein Abstand von einem Meter vor und hinter, rechts und links von jeder Person eingehalten werden. Das wird gelegentlich zu einer Begrenzung der Personenzahl führen, die an einem Ort gestattet ist. Außerdem muss die Schwimmbadregelung durch Integrierung der Gesundheitsschutzmaßnahmen erweitert werden.
Vermehrte Häufigkeit der Reinigung und Desinfektion der Oberflächen der Ausstattungen im Schwimmbadbereich.
Beschränkung oder Wegnahme (falls Desinfektion schwierig) des Außenmobiliars (z.B. Liegestühle), um den Mindestabstand zu gewähren und die Reinigung rund um das Becken zu vereinfachen.
Zutrittsverbot zum Schwimmbadbereich für Personen, die unter Atem- oder Magen-Darm-Beschwerden haben.
Dienstleistungen (Restaurants, Kioske, Supermärkte...)
Öffnung je nach Vorgaben der landesweit geltenden Vorschriften; falls möglich Bereitstellung eines Liefer- oder Mitnehmservices mit der Möglichkeit, den Kunden die Mahlzeiten in eigenen Behältern zu servieren; Einrichtung der Speisesäle für die Gewährleistung des Mindestabstands von einem Meter zwischen den Tischen; Umsetzung von Verfahren unter Berücksichtigung der offiziell für die Branche geltenden Empfehlungen.
Organisation der Aktivitäten für Erwachsene (Yoga, Wassergymnastik usw.) und für Kinder (Animationen, Entdeckungen usw.)
Animationen, Spiele und Aktivitäten für die Kunden (Gruppensportkurse, Waldspaziergänge, Entdeckungen usw.): Keine Gruppenaktivitäten (Beachvolleyball, Fußball) mit mehr als 10 Personen; Angebot neuer Aktivitäten, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden kann; Förderung von virtuellen Wettbewerben, Aktivitäten und Spiele zur Vermeidung des Körperkontakts; Kinderclubs mit der von der Regierung vorgeschriebenen max. Personenzahl von 10 Kindern mit Vermeidung, dass sich unterschiedliche Gruppen mischen.
Maßnahmen in Bezug auf das Campingplatzpersonal
▪ Ernennung eines Covid-19-Beauftragten: Beauftragt mit der Überwachung der Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen, der kontinuierlichen Anpassung der Gesundheitsmaßnahmen, der Organisation der Personalschulung und der Kontrolle des Vorrats an Ausstattung und Produkten.
▪ Räume und Arbeitsplätze: Anpassung der Arbeitsplätze gemäß den Empfehlungen des Arbeitsministeriums; Einrichtung von Räumen ausschließlich für das Personal, der Pausenräume und Küchen.
▪ Organisation von Schulungen: Organisation von Online-Schulungen für die Campingplatzbetreiber und das gesamte Personal für deren Sensibilisierung in Sachen Schutzmaßnahmen und Hygieneprozeduren (häufiges Händewaschen usw.) und Präsentation der neuen anwendbaren Verfahren je nach Bereich (Rezeption, Restaurant, Backoffice usw.)
▪ Verwendung von Ausstattungen und Produkten für den Gesundheitsschutz: Verteilung und Bereitstellung von Grundprodukten (Desinfektionsgel und Masken) für alle Angestellten; Bereitstellung von ergänzendem Equipment (Handschuhe, Visier) und Installation von spezifischen Schutzelementen (Plexiglasscheiben usw.) an den Arbeitsplätzen, wo der meiste Kundenkontakt besteht.
▪ Umsetzung spezifischer Prozeduren für den Empfang von Lieferanten und externen Dienstleistern in den Etablissements.
▪ Umsetzung spezifischer Protokolle für die Handhabung von Verdachtsfällen: Quarantäne für die Angestellten, die Symptome haben oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben; für Kunden, bei denen der Verdacht auf eine Ansteckung besteht, Bereitstellung eines spezifischen Bereichs für die Isolierung in Erwartung einer medizinischen Betreuung; vorbeugende Isolierung für die Personen, die mit der eventuell kranken Person in Kontakt waren; Reinigung und Desinfektion der Ausstattung, mit der diese Personen in Kontakt waren.
Maßnahmen für die Sensibilisierung der Kunden
▪ Sensibilisierung der Kunden vor Aufenthaltsantritt: Mitteilung der Hygienemaßnahmen schon vor Ankunft der Kunden in den Etablissements über die Webseiten und E-Mails; Sensibilisierung der Kunden bei deren Ankunft in den Etablissements mit Übergaben der Sicherheitshinweise in ausgedruckter Form. Die Kunden dazu anleiten, ihre eigene Maske mitzubringen.
▪ Spezifische Kennzeichnung: Einrichtung einer angemessenen Kennzeichnung (Bodenmarkierung, Wandmarkierung oder Hinweise auf Stühlen) für die Einhaltung des Mindestabstands; Hinweise zu den grundlegenden Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln in allen Gemeinschaftsbereichen.
▪ Sensibilisierung der Kinder: Bereitstellung von Infomaterial für die Kinder, das sie an die Schutzmaßnahmen und den Sicherheitsabstand während des gesamten Aufenthalts erinnern soll.
Wenn Sie den vollständigen Wortlaut des Gesundheitsprotokolls für Campingplätze und Ferienmietunterkünfte lesen möchten, können Sie hier klicken (in Französisch).