Mit dem steigenden Gewicht von Autos und Wohnwagen wurde es immer schwieriger, zu ziehen, ohne in die Führerscheinklasse BE zu "fallen", einen vollwertigen Führerschein, der einer Prüfung unterliegt und von ärztlichen Untersuchungen begleitet wird. Eine gute Nachricht kam Anfang 2013 mit der Einführung des Führerscheins B96, der nach einer Ausbildung in der Fahrschule erworben werden kann und "lebenslang" ausgestellt wird. Diese neue Führerscheinklasse erlaubt das Ziehen einer Vielzahl von Wohnwagen mit einer Mittel- oder Oberklasselimousine, einem großen Minivan oder einem SUV. Beachten Sie, dass wir für dieses Dossier die offiziellen Texte als Referenz herangezogen haben, nämlich die Artikel der Straßenverkehrsordnung R 221-4, R 221-8 sowie den Erlass vom 17. Januar 2013, der im Amtsblatt vom 18. Januar 2013 veröffentlicht wurde und die neuen Führerscheinklassen betrifft.
Welcher Führerschein für welches Gewicht?
- Führerschein B: Wenn die Summe des zulässigen Gesamtgewichts (Auto + Wohnwagen) 3500 kg nicht überschreitet.
Hinweis: Bei den Vorschriften handelt es sich um die einfache Addition der beiden in den Zulassungsbescheinigungen eingetragenen ptac-Werte. Die tatsächlichen Gewichte der Fahrzeuge werden bei dieser Berechnung nie berücksichtigt. Hinweis: Wenn das Gesamtgewicht des Wohnwagens 750 kg nicht übersteigt, darf die Grenze von 3500 kg für das Gespann überschritten werden, wobei das Gespann offiziell weiterhin in die Kategorie B fällt.
- Führerschein B96: Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens 750 kg übersteigt und die Summe der zulässigen Gesamtgewichte (Auto + Wohnwagen) zwischen 3501 kg und 4250 kg liegt.
Diese Kategorie erwirbt man durch eine siebenstündige Ausbildung in der Fahrschule, für die man einige hundert Euro bezahlen muss. Diese Ausbildung ermöglicht es dem Neuling, sich mit den wichtigsten Handgriffen beim Schleppen vertraut zu machen. Für andere Fahrer ist sie eine gute "Auffrischung". Die Ausbildung zum Erwerb des B96 ist schnell (an einem Tag) und einfach, sie ist endgültig und erfordert keine weitere ärztliche Untersuchung. Wer den Führerschein BE besitzt, braucht das B96 natürlich nicht. Achtung: Ein BE-Führerschein, der nicht durch eine ärztliche Untersuchung bestätigt wurde, führt nicht zu einer Gleichwertigkeit mit dem B96.
Hinweis: Verwechseln Sie nicht B96 mit B79, einem besonderen Vermerk, der das Fahren von Wohnmobilen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg erlaubt.
- BE-Führerschein: Wenn die Summe der zulässigen Gesamtgewichte zwischen 4251 kg und 7000 kg liegt.
Die Klasse BE ist ein echter Führerschein mit allen damit verbundenen Verpflichtungen: Pflicht zur Wiederholung des Codes für Inhaber eines Führerscheins, der älter als 5 Jahre ist, theoretische und praktische Fahrausbildung, vorherige und dann regelmäßige ärztliche Untersuchung zur Erneuerung des Führerscheins. Er wird in folgendem Rhythmus validiert: alle 5 Jahre für Fahrer unter 60 Jahren, alle 2 Jahre zwischen 60 und 76 Jahren, jedes Jahr ab 76 Jahren.
Wer sich von dieser medizinischen Auflage befreien möchte, kann die Ausbildung B 96 absolvieren, sofern sein Gespann dieser Kategorie entspricht.
Hinweis: Inhaber eines alten E- oder EB-Führerscheins sind, wenn sie diesen weiterhin regelmäßig bestätigen (ärztliche Untersuchung), automatisch Inhaber des BE-Führerscheins.